Alphabetische Abfrage:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

 

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit


Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine der Rechtsformen, in der ein Versicherungsunternehmen (VVaG) betrieben werden kann.

Die Kapitaleigner eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit sind, zumindest auf dem Papier, die Versicherungsnehmer selbst. Man nennt sie hier ganz vornehm auch Mitglieder. Eine Gewinnerwartung für irgendjemanden besteht natürlich nicht. Trotzdem arbeiten die VVaG in der Regel mit den gleichen hohen Prämien wie die Versicherungsaktiengesellschaften.

Oberstes Organ eines VVaG ist – zumindest auf dem Papier – die Mitgliederversammlung, die eine Mitgliedervertretung wählt. Die Arbeit des VVaG ist durch die Satzung geregelt. Die Satzung erlaubt es in der Regel, dass die einmal gewählte Mitgliedervertretung sich selbst ergänzt oder nur genehme Mitglieder in die Vertretung gewählt werden können. So bleiben die Herren für alle Zeiten unter sich.

Vertreten wird der VVaG durch den Vorstand, der durch den Aufsichtsrat berufen und in seiner Arbeit - zumindest auf dem Papier - überwacht wird.